AGBs

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Alpha Chemie GmbH, Freital

1. Allgemeines
Angeboten und Vertragsverhältnissen mit uns liegen ausschließlich diese AGB zugrunde. Diese gelten gegenüber Unternehmern auch für künftige Geschäfte, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf. Abweichende, widersprechende oder entgegenstehende AGB, die wir nicht ausdrücklich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform.
Sind oder werden einzelne Klauseln unwirksam, so gilt insoweit die gesetzliche Regelung, die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen wird nicht berührt.

2. Angebote und Auftrag
Angebote sind stets freibleibend und werden erst durch schriftliche Auftragsbestätigung verbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Gegenüber unbekannten Kunden haben wir das Recht, Vorschuss zu verlangen, wenn nach Vertragsschluss die Auskunft einer Bank, einer Warenkredit-versicherung, der SCHUFA oder einer ähnlichen Einrichtung indiziert, dass die pünktliche Zahlung unserer Rechnungen nicht mehr gewährleistet erscheint. Erbringt der Kunde in diesem Fall den Vorschuss nicht innerhalb von 2 Wochen nach Aufforderung durch uns, so können wir uns vom Vertrag lösen.

3. Lieferungen
Lieferungen erfolgen entweder EXW (ab Werk) oder frei Haus. Ein Versand erfolgt ohne Gewähr für die Wahl des Transportmittels auf Kosten und Gefahr des Käufers. Teillieferungen sind zulässig, sofern diese für den Kunden zumutbar und ohne Mehrkosten sind. Unsere Lieferpflicht ruht, solange der Käufer mit einer fälligen Zahlung im Rückstand ist.

4. Gewährleistung
Im Falle höherer Gewalt sind wir für die Dauer und im Umfang der Auswirkung von der Verpflichtung zur Lieferung befreit. Höhere Gewalt ist jedes außerhalb unserer Kontrolle liegende Ereignis, durch das wir ganz oder teilweise an der Erfüllung unserer Verpflichtungen gehindert sind, einschließlich Feuerschäden, Überschwemmungen, Streiks und rechtmäßiger Aussperrungen sowie unverschuldeter Betriebsstörungen oder behördlicher Verfügungen.
Versorgungsschwierigkeiten und andere Leistungsstörungen auf Seiten unserer Vorlieferanten gelten als höhere Gewalt, wenn der Vorlieferant seinerseits durch höhere Gewalt an der Erbringung der ihm obliegenden Leistung gehindert ist.

5. Preise
Unsere Preise verstehen sich als Nettopreise zzgl. der jeweils gültigen Umsatzsteuer. Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist nur zulässig mit von uns anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen.

6. Beanstandungen
Der Kunde hat die gelieferte Ware unverzüglich zu untersuchen und erforderlichenfalls durch eine Probeverarbeitung zu prüfen, ob die gelieferte Ware einwandfrei und für den vorgesehenen Einsatz geeignet ist. Handelsübliche oder technisch unvermeidbare Schwankungen in Beschaffenheit und Aussehen der Ware sind kein Mangel. Beanstandungen hinsichtlich Beschaffenheit oder Menge sind unter Angabe der Lieferschein- und Rechnungsnummer, der Produktbezeichnung und Chargen Nummer unverzüglich, spätestens 7 Tage nach Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen. Der Kunde hat uns in diesem Fall eine unvermischte Probe von mindestens 500g zur Verfügung zu stellen. Kommt der Kunde den vorstehenden Verpflichtungen nicht nach, gilt die Ware als genehmigt. Die Prüfung angezeigter Mängel erfolgt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.

7. Eigentumsvorbehalt
Sämtliche Lieferungen und Leistungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Wird die Ware vor Bezahlung vom Kunden verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für uns, ohne dass wir hieraus verpflichtet werden. Die neue Sache wird unser Eigentum. Bei Verarbeitung, Vermischung oder Vermengung mit nicht uns gehörender Ware erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des Fakturenwertes der Vorbehaltsware zum Gesamtwert. Der Kunde ist widerruflich zur Weiterveräußerung im ordentlichen Geschäftsgang ermächtigt, tritt jedoch seine Forderung aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware im Falle der Verarbeitung und Vermischung ggfls. anteilig an uns ab.

8. Schadenersatz
Schadensersatzansprüche sind uns gegenüber ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten oder die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht verursacht worden ist.

9. Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CSIG). Alleiniger Gerichtsstand für Streitigkeiten mit uns ist unser Firmensitz.